Verordnung (EU) 2025/40
Die PPWR gilt.
Seit dem 12. August 2026.
Für alle, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, gelten ab sofort neue, verbindliche Anforderungen. Kein Übergangszeitraum mehr.
Was ist die PPWR?
Eine Verordnung. Direkt anwendbar. In allen 27 EU-Staaten.
Die PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation – ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie von 1994. Als EU-Verordnung benötigt sie keine nationale Umsetzung mehr: Sie gilt unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten.
Betroffen ist, wer Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt – Hersteller, Importeure und Händler gleichermassen. Die Anforderungen betreffen Design, Material, Kennzeichnung und Nachweispflichten über den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung.
Viele technische Anforderungen – insbesondere zur Recyclingfähigkeit – werden noch durch Delegierte Rechtsakte konkretisiert. Die Lage ist komplex und entwickelt sich laufend. Wer heute handelt, gewinnt Vorlaufzeit.
Bezeichnung
Regulation (EU) 2025/40
Packaging and Packaging Waste Regulation
In Kraft seit
11. Februar 2025
Anwendbar ab 12. August 2026
Ersetzt
Richtlinie 94/62/EG
Bisherige Verpackungsrichtlinie, 30 Jahre alt
Geltungsbereich
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten
Ohne nationale Umsetzung – direkt verbindlich
Fristen im Überblick
Was gilt wann.
Erste Anforderungen — ab 12. August 2026
- PFAS-Verbot in lebensmittelkontaktierenden Verpackungen (ab definierten Grenzwerten)
- Grenzwerte für Schwermetalle und Stoffe mit Bedenken
- Eindeutige Kennzeichnung und Markierungspflichten für jede Verpackungseinheit
- Pflicht zur Konformitätsbewertung und technischen Dokumentation
- EU-Konformitätserklärung wird verpflichtend
Grosse Folgefristen — ab 2030
- Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet sein
- Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen
- Verpackungsminimierung: Einschränkungen für überflüssiges Verpackungsvolumen
- Einschränkungen bei bestimmten Einwegformaten
- Mehrweg- und Nachfüllsysteme in definierten Bereichen
Technische Detailanforderungen werden laufend durch Delegierte Rechtsakte konkretisiert.
Weitere Anforderungen bis 2040
- Verschärfte Recyclingziele und -quoten
- Erweiterte Mehrweganforderungen
- Weitere Delegierte Rechtsakte folgen
Für Lebensmittelhersteller
Was das konkret bedeutet.
Lebensmittelverpackungen sind von der PPWR besonders betroffen – Kontaktmaterialien, Barrierefolien und Recyclingfähigkeit sind gleichzeitig zu erfüllen. Bestehende Verpackungen gelten nicht automatisch als konform.
Aktive Prüfpflicht
Jede Verpackung, die nach dem 12. August 2026 auf den EU-Markt gelangt, muss aktiv auf PPWR-Konformität geprüft werden. Bestandsschutz gibt es nicht.
Dokumentationspflicht
Konformitätserklärungen und technische Unterlagen müssen vorliegen und vorgelegt werden können. Das betrifft auch zugekaufte Verpackungen vom Lieferanten.
Vorlaufzeit einplanen
Materialwechsel, Ausschreibungen und Maschinenversuche dauern 12 bis 24 Monate. Wer erst 2029 beginnt, schafft 2030 nicht.
Mein Leistungsumfang
Was ich für Sie übernehme.
Sofortige Massnahmen
Handlungsbedarf jetzt
- PFAS-Check: Identifikation lebensmittelkontaktierender Verpackungen mit potenziell PFAS-haltigen Materialien
- Portfolio-Screening: Systematische Bewertung aller Verpackungen gegen aktuelle PPWR-Anforderungen
- Prüfung der Konformitätsdokumentation: Was liegt vor, was fehlt noch?
Vorbereitung auf 2030
Mittelfristige Umsetzung
- Recyclingfähigkeitsbewertung nach aktuellen EU-Kriterien
- Materialoptimierung: Entwicklung recyclingkonformer Alternativen
- Rezyklat-Strategie: Vorbereitung auf Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat
- Verpackungsminimierung: Identifikation von Überverpackungen
- Compliance-Roadmap mit priorisierten Massnahmen und Deadlines
- Lieferantenausschreibung und technische Umsetzung vor Ort
Schweizer Unternehmen
Auch die Schweiz ist betroffen.
Direkt: Schweizer Unternehmen, die Produkte in die EU exportieren, müssen die PPWR-Anforderungen für genau diese Verpackungen erfüllen – unabhängig davon, wo sie produzieren. Nicht-konforme Verpackungen dürfen nach dem 12. August 2026 nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden.
Mittelfristig: Die Schweizer Gesetzgebung orientiert sich historisch an EU-Standards. Es ist realistisch, dass eine angepasste Schweizer Verpackungsverordnung die wesentlichen PPWR-Anforderungen in den nächsten Jahren übernimmt.
Für Schweizer Lebensmittelhersteller – ob mit EU-Export oder nicht – lohnt es sich, den PPWR-Standard als Orientierungsgrösse zu nutzen und heute in die Compliance zu investieren.
FAQ
Häufige Fragen.
Nein. Die PPWR kennt keinen Bestandsschutz. Jede Verpackung, die nach dem 12. August 2026 auf den EU-Markt gebracht wird, muss den geltenden Anforderungen entsprechen – unabhängig davon, wann sie entwickelt oder eingeführt wurde. Eine aktive Prüfung ist erforderlich.
Die PPWR ist EU-Recht und gilt nicht direkt in der Schweiz. Aber: Wer Produkte in die EU liefert, muss für genau diese Produkte PPWR-Konformität nachweisen können. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die Schweiz die wesentlichen Anforderungen mittelfristig in eigenes Recht überführt.
Die Durchsetzung erfolgt über nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten. Mögliche Konsequenzen: Bussgelder, Marktverbote, Produktrückrufe – und bei schweren Verstössen strafrechtliche Folgen. Das Ausmass variiert je nach Mitgliedstaat und Schwere des Verstosses. Reputationsschäden und verlorene Handelspartnerschaften kommen hinzu.
Das ist richtig: Viele Detailanforderungen der PPWR – besonders zur Recyclingfähigkeit – werden durch Delegierte Rechtsakte laufend konkretisiert. Das bedeutet, dass der Rahmen zwar feststeht, einzelne technische Anforderungen aber noch in Bewegung sind. Genau deshalb ist es sinnvoll, mit jemandem zusammenzuarbeiten, der diese Entwicklungen aktiv verfolgt und die Auswirkungen auf Ihr Portfolio einschätzen kann.
Nächster Schritt
Wo steht Ihr Portfolio heute?
In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, wo Ihr unmittelbarer Handlungsbedarf liegt – und was sich mit welcher Priorität angehen lässt.
Kostenloses PPWR-Erstgespräch buchenKein Newsletter. Kein Verkaufsgespräch. Nur ein Gespräch.